Als Alleinstehender oder umgangssprachlich auch Alleinlebender oder – als Anglizismus – Single wird eine erwachsene Person bezeichnet, die ohne feste soziale Bindung an eine Partnerin oder einen Partner sowie ohne minderjährige Kinder im Haushalt lebt. Nach dieser Definition sind Alleinerziehende keine Singles. „Alleinstehender“ ist ein statistischer Begriff für Einpersonen-Haushalte, das Attribut „ledig“ eine amtliche Bezeichnung für Personen, die nie verheiratet waren, und „Junggeselle“ eine umgangssprachliche Bezeichnung für denselben Sachverhalt.